| Ihr Beamtenkredit ist an keinen Verwendungszweck gebunden Sie können es frei verwenden, zum Beispiel für den Kauf eines neuen Autos, Renovierung Ihrer Wohnung, neue Möbel etc. |
| Der Darlehensnehmer muss entweder Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter, Polizeibeamter, Lehrer (verbeamtet), Berufssoldat, Zeitsoldat, Richter, Justizbeamter, Postbeamter, Beamter auf Probezeit, Akademiker (verbeamtet) mit einer Festanstellung von mindestens fünf Jahren oder Pensionär sein. |
| Beim Beamtendarlehen sind Kredite bis zu einer Maximalhöhe von 100.000€ möglich, was weit über den üblichen Kreditsummen für marktübliche Ratenkredite liegt. Beamte genießen hier besondere Vorteile aufgrund Ihrer Arbeitsplatzsicherheit und Zahlungsmoral. |
| Der vereinbarte Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit des Beamtendarlehens fest. Dadurch sind Sie von eventuellen Marktzinsänderungen nicht betroffen. |
| Nein, ein Beamtendarlehen kann auch ein ganz normaler Ratenkredit zu besonders günstigen sein. Dieser Ratenkredit ist nicht zwingend an eine Lebensversicherung gebunden, was aber oftmals zur Absicherung des Darlehens gemacht wird. |
| Eine vorzeitige Tilgung oder Teiltilgung ist während der Laufzeit ihres Beamtendarlehens möglich. Ihr Aufwand für Zinsen sinkt dadurch dementsprechend ab. Ist Ihr Beamtendarlehen zusätzlich durch eine Lebensversicherung abgedeckt, sinkt nur der Zinsanteil Ihrer monatlichen Rate. Das Bedeutet, der Anteil der Lebensversicherung bleibt gleich. Dadurch erhöht sich Ihr Anteil, welchen Sie am Ende der Laufzeit der Lebensversicherung ausgezahlt bekommen. |
| Bei Zeitsoldaten kann es sein, dass die Laufzeit des Beamtendarlehens die Dauer der Tätigkeit als Zeitsoldat inklusive Überganszeit nicht überschreiten. Dies wird allerdings unterschiedlich von den Banken gehandhabt, so dass sich hier keine Pauschalaussage treffen lässt. |
| Ja, dies können Sie, allerdings müssen Sie dabei nachstehendes beachten. Das Beamtendarlehen muss dazu vorher vollständig getilgt werden. Im Anschluss daran können Sie die Lebensversicherung entweder, fortführen, kündigen oder beitragsfrei stellen. Bei einer Fortführung wird am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung (inklusive Überschussbeteiligung) komplett an Sie ausgezahlt. Haben Sie Ihre Lebensversicherung gekündigt, dann wird der aktuelle Rückkaufswert an Sie ausgezahlt. Bei der Beitragsfreistellung läuft die Lebensversicherung bis zum Ende weiter und Sie zahlen in diese keine Beiträge mehr ein. Am Ende erhalten Sie dann die Ablaufleistung ausgezahlt. |
| Wenn das Darlehen durch eine Lebensversicherung abgedeckt ist, wird dieses durch die Lebensversicherung vollständig getilgt und vorhandene Überschüsse an die bezugsberechtigten Personen (zum Beispiel Ehepartner) ausgezahlt. |
| Eine Änderung der bezugsberechtigten Personen ist während der Laufzeit der Lebensversicherung jederzeit möglich, da der Kreditnehmer gleichzeitig der Antragssteller in der Lebensversicherung ist. |
| Bei neu abgeschlossenen Kapitallebensversicherung geht dies nicht mehr. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist dies nur für Kapitallebensversicherungen, welche eine Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 hatte und eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vereinbart wurde. Allerdings hatte diese Absetzbarkeit in der Regel keinerlei Auswirkung, was die Steuerlast betraf. |


