|
| SCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA ist ein privatrechtlich organisiertes deutsches Kreditbüro mit Sitz in Wiesbaden. Ihr Zweck ist Kreditgebern vor eventuellen Kreditausfällen zu schützen und hat dazu circa drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa speichert ausschließlich personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, sowie kreditrelevante Daten zu Kreditkarten, Krediten, Girokonten Leasingverträgen etc. |
Letztendlich hilft die SCHUFA Verbrauchern Kreditverträge in kürzester Zeit abzuschließen bzw. vor Überschuldung zu schützen. Weil ein potentieller Kreditgeber (Banken und Finanzdienstleister) Sie nicht kennt, holen diese sich die benötigten Informationen über Sie von anderen Unternehmen, welche diese Infos vorher bei der Schufa über Sie eingereicht haben. |
| Bei Abschluss eines Vertrages, zum Beispiel ein Mobilfunkvertrag, willigen Sie zur Einsicht in die SCHUFA ein. Ohne diese Einwilligung erhalten Sie auch keinen „normalen“ Mobilfunkvertrag. Ohne Ihre persönliche Unterschrift erhalten dritte Personen auch keine Einsicht in Ihre SCHUFA. Allerdings steht diese Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft auch oft im so genannten Kleingedruckten Ihres Vertrags und wird dabei schlicht und einfach überlesen. |
| Mit der Unterschrift der SCHUFA-Auskunft erlauben Sie Ihrem Vertragspartner, dass er erstens Ihre SCHUF einsehen darf, und zweitens auch Angaben über Ihre Kreditvorhaben eintragen kann. |
| Der Schutz personenbezogener Daten spielt in der heutigen Zeit eine äußerst wichtige Rolle. Sie können sich entweder bei einer Zweigstelle der SCHUFA oder via Internet Ihre Einträge aushändigen lassen. Dabei können durchaus zahlreiche Anfragen und Einträge angesammelt haben. Diese kommen meist durch den Einkauf im Internet, Adressenmitteilungen etc. zustande. |
| Auskunft erteilt die SCHUFA nur dann, wenn sie aufgrund einer Gesetzesvorgabe dazu verpflichtet sind. Dies wäre zum Beispiel Auskünfte an das Finanzamt usw. Allerdings sind diese Stellen dann dazu verpflichtet Sie darüber zu informieren. |
| Ein ganz klares Nein. Die SCHUFA speichert positive, wie negative Einträge ab. Dadurch kann ein positiver Eintrag wiederum einen negativen Eintrag aufheben. Letztendlich entscheiden beide Vertragspartner, also zum Beispiel der Kreditgeber und der Kreditnehmer (Sie), ob Sie ein Vertragsverhältnis eingehen oder nicht. |
Mit der Unterschrift der SCHUFA-Klausel genehmigen Sie dem Kreditgeber nicht nur Ihre SCHUFA-Einträge in Augenschein zu nehmen, sondern auch Einträge in der selbigen vorzunehmen. Natürlich können Sie auch diese Unterschrift verweigern, allerdings wird Ihnen dann der Kreditgeber keinen Kredit gewähren. Vertragspartner können hierbei zum Beispiel Mobilfunkunternehmen, Onlineshops etc. sein. |
| Gleich vorweg gesagt, Ihre persönliche Anzahl an Punkten können Sie selber nicht einsehen. Dies können nur Kreditinstitute. Diese Punkteskala ist dabei folgendermaßen aufgebaut. Je höher Ihre Punkteskala ist, desto Kreditwürdiger sind Sie. Dieser so genannte Score setzt sich dabei aus etlichen Merkmalen zusammen. Dabei werden Ihre Daten mit einer Vergleichsgruppe abgestimmt um Prognosen für Ihre zukünftige Zahlungsmoral zu erhalten. So hat das Kreditinstitut nicht nur Einblick in Ihre vergangenen und aktuellen Geschäfte, sondern kann auch Ihr weiteres Zahlungsverhalten einschätzen. |
| Um diese auseinander halten zu können gibt es dafür verschiedene Kennzeichen in der Schufa. Bei einer reinen Konditionsanfrage ohne detailliertes Kreditangebot wird diese Anfrage gespeichert und ist nur für den Endverbraucher sichtbar. Bei einer detaillierten Kredit-Anfrage enthält die SCHUFA-Auskunft das Kennzeichen „Anfrage Kredit“ und ist ein Jahr lang darin gespeichert. Für Banken ist dies lediglich zehn Tage lang sichtbar. Solche Kredit-Anfragen können Ihren Score negativ beeinflussen. |
| Gleich gesagt, löschen können Sie diese Einträge nicht. Allerdings werden diese nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht. Genaueres dazu steht im Bundesdatenschutzgesetz. Zum Beispiel wird eine gekündigte Kreditkarte nach Ablauf von drei Jahren komplett gelöscht. Sind falsche oder unvollständige Daten gespeichert, dann können Sie dies der SCHUFA mitteilen und die Daten werden nach Rückfrage beim Vertragspartner dementsprechend angepasst. |
| Nein, nur viele Kreditgeber wollen sich mit dieser SCHUFA-Auskunft vor etwaigen Kreditausfällen schützen. So können diverse negative SCHUFA-Einträge Ihnen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme bereiten. Lehnt ein Kreditgeber Sie ab, so kann dies für einen anderen Kreditgeber kein Grund für eine Ablehnung sein. Dies entscheidet jede Bank oder Finanzdienstleister völlig unabhängig voneinander selber und so können sehr unterschiedliche Ergebnisse, was die Kreditzusage und den Zinssatz betrifft entstehen. Auch gibt es die Möglichkeit des Kredits ohne SCHUFA-Auskunft und SCHUFA-Eintrag, welcher sich von einem „normalen“ Ratenkredit nicht unterscheidet. Lediglich der Zinssatz kann etwas höher sein, da der Kreditgeber damit ein höheres Risiko eingeht. |


