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Auch für Freiberufler und Selbständige

Ein Privatkredit ist ein Kredit, welcher nicht von einem Kreditinstitut, sondern von einer Privatperson gewährt wird.
Dadurch sind oft bessere Konditionen als Marktüblich möglich, weil diese von beiden Parteien frei verhandelbar sind.
Vorallem ist hier zusätzlich auch die Kreditvergabe an Existenzgründer, Freiberufler und Selbständige möglich, bei denen sonst viele Kreditinstitute abwinken.

Rechtliche Bedingungen:

Es gelten grundsätzlich die selben Vorschriften wie für die üblichen Bankkredite (s. §488 ff. BGB).
Es fallen lediglich die Formvorschriften (s. §491 und §492 BGB) und die Kündigungsschutzregeln (s. §498 BGB) weg.

Weitere Informationen unter: Der Privatkredit!